
In der Bankpraxis meist statt der umständlicheren einfachen Ausfallbürgschaft verwendet. Bei ihr wird von Vornherein fixiert, wann der Ausfall als eingetreten gelten soll (z. B. nach Verwertung eines bestimmten Grundpfandrechts, nach Einziehung der an die Gläubigerbank abgetretenen Aussenstände des Hauptschuldner s u. dgl.). Oft wird verein...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/modifizierte-beschraenkte-ausfallb
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